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   BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 657/88   

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https://dejure.org/1989,2385
BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 657/88 (https://dejure.org/1989,2385)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1989 - 4 AZR 657/88 (https://dejure.org/1989,2385)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1989 - 4 AZR 657/88 (https://dejure.org/1989,2385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes - Verlegen von Bodenbelägen - Typische Aufgabe des Raumausstattergewerbes - Erbringung baulicher Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertrag: Auslegung - Bodenbeschichtungen aus Kunststoff als bauliche Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 657/88
    Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob die im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV erfüllen (BAGE 55, 67 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Senat hat im Urteil vom 28. September 1988 (- 4 AZR 343/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgeführt, daß das Verlegen von Bodenbelägen als typische Aufgabe des Raumausstattergewerbes anzusehen sei, die grundsätzlich nicht unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes falle.

    Unter Berücksichtigung des Urteils des Senats vom 28. September 1988 (aaO) steht das Verlegen von Bodenbelägen - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat - nur dann in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen, wenn beide Aufgaben nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, insbesondere aufgrund einheitlicher Auftragserteilung, zusammengehören, einander bedingen und insgesamt der Errichtung, Vollendung, Instandsetzung oder Änderung von Bauten oder Bauwerken dienen.

  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 657/88
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAG Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - AP Nr. 82 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m. w. N.).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 657/88
    Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob die im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV erfüllen (BAGE 55, 67 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 177/91

    Beschichtung von Industriefußböden als bauliche Leistung

    Das Aufbringen einer Spezialmasse aus Kunststoff auf einen vorhandenen Fußboden zur Herstellung einer staubfreien, antistatischen Oberfläche kann ebensowenig als "Verlegen von Bodenbelägen" im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 37 VTV angesehen werden, wie etwa das Aufbringen von Beschichtungen aus Kunststoff durch Spachteln auf einen vorhandenen Fußboden zur Herstellung einer ebenen, rutschfesten Oberfläche (BAG Urteil vom 19. April 1989 - 4 AZR 657/88 - n.v.) oder das Aufschütten eines flüssigen Kunststoffs, der mit einem Zahnspachtel oder einer Rolle verstrichen wird (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hessen, 29.05.2020 - 10 Sa 1424/19

    1. Die Bereichsausnahme nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 13 VTV zugunsten von

    Kunstharz wird insoweit als Werkstoff eingesetzt (vgl. BAG 19. April 1989 - 4 AZR 657/88 - zu Juris) .
  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93

    Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ;

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß die Tarifvertragsparteien mit dem Tätigkeitsbeispiel "Verlegen von Bodenbelägen" einen Tätigkeitsbereich des Raumausstatter-Gewerbes vom Geltungsbereich des VTV ausnehmen wollten (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 19. April 1989 - 4 AZR 657/88 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Berlin, 19.10.2000 - 1 Sa 566/00

    Tarifgeltung: Baugewerbe - Verlegung von Doppelböden

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  • LAG Hessen, 09.02.1990 - 15 Sa 667/89

    Umfang des betrieblichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Anforderungen

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  • LAG Hessen, 15.03.1993 - 16 Sa 1521/92

    Ermittlung des Geltungsbereichs von Bautarifverträgen; Umfang von baugewerblichen

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